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Informatiklösungen für GROßUNTERNEHMEN

Softwareentwicklung

1.  Applikationsentwicklung

     Wir bieten an:

  • Erfüllung von aktuellen, dringenden Entwicklungsaufgaben;
  • Einschätzung von Entwicklungsansprüchen und Angebotserteilung für die Realisierung dieser Aufgaben;
  • Fertigstellung der bestellten Entwicklungen, Übergabe des Kodes;
  • Dokumentierung der Entwicklungen (change log; Systementwurf; Erstellung von Benutzer- und Betriebsdokumentation; Ausarbeitung von Testereignissen),
  • Unterstützung für den Klienten im Laufe der Installation und in Betrieb Setzung der Systeme;
  • Unterstützung der Benutzertests;
  • Zur Verfügung Stellung eines gemäß Kundenwunsch zusammengestellten  Entwickler-Teams, mit der Anzahl der gewünschten Mitarbeiter;
  • Delegierung eines IT Projektleiters für die Entwicklungsaufgaben.
     

        2.  Applikationsübernahme

             Wir bieten an: 

Übernahme und Weiterentwicklung der vorhandenen Systeme und Betrieb der übernommenen Systeme ohne Betriebsausfall.

             Wir unternehmen bei jeder Systemübernahme:

  • Unsere Experten schätzen den Stand des Systems und den der Dokumentation ein (soweitvorhanden) und falls nötig verbessern und aktualisieren sie, oder erledigen die Aufgaben der Ergänzungen;
  • Unsere Experten untersuchen die Qualität der Quellenkodes des Systems. Falls nötig, unterbreiten sie Vorschläge, erledigen die nötigen Modifizierungen und dann archivieren sie den aktualisierten, fehlerfreien Kode;
  • Unsere Experten untersuchen die Kontakte des System Interface. Falls nötig, unterbreiten sie Vorschläge, erledigen die nötigen Modifizierungen und dann archivieren sie den aktualisierten, fehlerfreien Stand,
  • Unsere Experten untersuchen die Gesichtspunkte der Betriebsfähigkeit: Pläne für die Speicherung und Rücksetzung; Systemloge; BCP und DR Pläne; betriebsunterstützende Berichte usw. und unterbreiten Vorschläge falls nötig, dann erledigen die nötigen Modifizierungen.
  • Der Unternehmer übernimmt nach der Erledigung dieser Aufgaben eine Garantieverpflichtung für den Betrieb des übernommenen Systems, deren Zeitraum 12 Monate beträgt nach der Übernahme jeglicher Arbeitsergebnisse.